Vermietung von Wohnungen: 

Elektrotechnikverordnung  ETV 2012

 

Bei Vermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG hat der Vermieter sicherzustellen,

dass die elektrische Anlage der Mietwohnung den Bestimmungen des

ETG 1992 entspricht.

( Schutz von Personen durch den Einbau mindestens eines FI-Schalters = Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30mA ).

 

Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation ( Anlagenbuch ) vor,

so kann die Mieterin bzw. der Mieter nicht davon ausgehen,

dass die elektrische Anlage den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Im Streitfall trifft den Vermieter die Beweislast.

 

Gehen Sie auf Nummer sicher, ein E-Check kostet nicht viel und bringt die nötige Rechtssicherheit.

   

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