Vermietung von Wohnungen:
Elektrotechnikverordnung ETV 2012
Bei Vermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG hat der Vermieter sicherzustellen,
dass die elektrische Anlage der Mietwohnung den Bestimmungen des
ETG 1992 entspricht.
( Schutz von Personen durch den Einbau mindestens eines FI-Schalters = Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30mA ).
Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation ( Anlagenbuch ) vor,
so kann die Mieterin bzw. der Mieter nicht davon ausgehen,
dass die elektrische Anlage den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Im Streitfall trifft den Vermieter die Beweislast.
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